Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) – das Programm zur Förderung der gewerblichen E-Mobilität in Berlin
Mit dem Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität legt die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe eine Maßnahme auf, die kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Anreize bietet, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und nachhaltige Mobilitätslösungen im Rahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements umzusetzen.
Die Bestimmungen des Landes Berlin zum Förderangebot Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) finden Sie in der Förderrichtlinie (pdf).
Umfassende Beratungsleistungen und Zuschüsse zur Förderung der E-Mobilität in Berlin
Mit WELMO unterstützt das Land Berlin sowohl die Beschaffung und das Leasing von gewerblich genutzten, elektrisch betriebenen Fahrzeugen als auch die Errichtung von stationärer Ladeinfrastruktur im gewerblichen Umfeld.
Die Berliner Elektromobilitätsförderung wird durch ein umfassendes Beratungsangebot zu den Themen Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Betriebliches Mobilitätsmanagement erweitert. Dieses Beratungsangebot umfasst die Module Potenzialberatung und Realisierungsberatung. Zudem sind Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements in Unternehmen förderfähig, wie in der Übersicht dargestellt.
Was fördert WELMO?
Das Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität wurde von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe als Maßnahme zur Umsetzung der Elektrifizierung von gewerblichen Kraftfahrzeug-Flotten in der Hauptstadt initiiert.
Bestandteile der Förderung sind
- ein Beratungsangebot, das sich aus den Modulen Potenzialberatung und Realisierungsberatung zusammensetzt und
- eine Finanzierungsförderung, welche die Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen und die Errichtung von stationärer Ladeinfrastruktur sowie die Implementierung von Maßnahmen des "Betrieblichen Mobilitätsmanagements" entsprechend der Übersicht "Förderfähige Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements" bezuschusst.
- Bei den Fahrzeugen kann es sich um Elektroautos, Elektro-Transporter, Elektro-Nutzfahrzeuge, versicherungs- und zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder (z. B. E-Roller, E-Mofas, E-Kleinkrafträder sowie S-Pedelecs und Pedelecs) handeln, die vollständig mit Batterie betrieben werden oder die über einen Brennstoffzellenantrieb verfügen (Fahrzeuge mit Plug-In-Hybridantrieb sind nicht förderfähig).
- Pkw der Klasse M1 werden ausschließlich für Unternehmen mit einer gültigen Taxikonzession zur Nutzung als Taxi und nur als rein elektrische Fahrzeuge bzw. mit einem Brennstoffzellenantrieb (Wasserstoff) gefördert.
- Pkw der Klasse M1 und M2 werden zur Nutzung als E-Inklusionstaxi (mit einer gültigen Taxikonzession) bezuschusst.
- Die Umrüstung von bereits angeschafften elektrisch betriebenen Fahrzeugen der Klasse M1 und M2 zum E-Inklusionstaxi wird ebenfalls gefördert.
Bitte beachten Sie:
Die vorzeitige Bestellung des Fahrzeuges / der Ladeinfrastruktur bzw. die Beauftragung der Beratung / der Errichtung der Ladeinfrastruktur sowie der Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements vor Bestätigung des vollständigen Antragseingangs ist nicht zulässig.
Zuschüsse zu Potenzial- und Realisierungsberatung
Die Potenzialberatung widmet sich folgenden Themen:
- Fahrzeuge
- Ladeinfrastruktur
- Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements
Die Realisierungsberatung behandelt Aspekte wie:
- Fuhrparkintegration
- Mobilitätsbedarfe
- Netzanschluss
- Sektorenkopplung
- Versorgungssicherheit
- Grundlagen für die Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes
- Einführung und Umsetzung von investiven Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements
- Kommunikationsmaßnahmen
- Grundlagen über die Erarbeitung eines betrieblichen Mobilitätskonzepts
Finanzierungsförderung (Zuschüsse für E-Fahrzeuge & Ladeinfrastruktur)
Die Finanzierungsförderung für E-Fahrzeuge bezieht sich auf ausschließlich elektrische Batteriespeicher, Mischformantrieb, basierend auf Brennstoffzelle und Batterie.
Gefördert werden: Neufahrzeuge, Jahreswagen, Leasingfahrzeuge mit einer Vertragsdauer von mind. 12 Monaten, Versicherungs- und zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder (z. B. E-Roller, E-Mofas, E-Kleinkrafträder sowie S-Pedelecs und Pedelecs).
Pkw der Klasse M1 werden ausschließlich für Unternehmen und selbständig Tätige mit einer Genehmigung (Taxikonzession) gemäß §§ 2, 9 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) als reine Batterie-Elektro- oder Brennstoffzellen-Fahrzeuge gefördert.
Pkw der Klasse M1, M2 werden für Unternehmen und selbständig Tätige mit einer Genehmigung (Taxikonzession) gemäß §§ 2, 9 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) als E-Inklusionstaxi bezuschusst.
Die Umrüstung von bereits angeschafften elektrisch betriebenen Pkw der Klasse M1, M2 zum E-Inklusionstaxi wird ebenfalls gefördert.
Die Finanzierungsförderung zum Aufbau der stationären Ladeinfrastruktur bezieht sich auf öffentlich als auch nicht öffentlich zugängliche, privat betriebliche Flächen.
Förderung für Betriebliches Mobilitätsmanagement
Im Rahmen der Förderung des Betrieblichen Mobilitätsmanagements werden Maßnahmen unterstützt, die direkt zur Umsetzung beitragen.
Dazu zählen Investitionskosten für Einrichtungen wie Gebäude oder Anlagen sowie Sachkosten für Projekte wie Sharing- und Pooling-Angebote oder die Einführung eines Mobilitätsbudgets. Personalkosten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Eine detaillierte Übersicht der förderfähigen Maßnahmen finden Sie hier: Förderfähige Maßnahmen im Betrieblichen Mobilitätsmanagement.
Wer kann von der WELMO-Förderung profitieren?
Das Förderangebot richtet sich an selbstständig Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen, die den Firmensitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Berlin haben.
Besondere Voraussetzungen für die Förderung von E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur:
- Antragsberechtigt sind all jene Unternehmen und selbstständig Tätige,
- die mindestens ein überwiegend gewerblich, gemeinnütziges oder freiberuflich genutztes Elektrofahrzeug und/oder Ladeinfrastruktur kaufen oder leasen wollen.
- Außerdem ist antragsberechtigt, wer über das Förderprogramm SolarPLUS in den Modulen C bzw. D Fördernehmer:in ist und nachweist, dass mit dem geförderten Speicher/PV-Anlage die geförderte Ladeinfrastruktur und/oder das geförderte E-Fahrzeug betrieben wird.
- Für die Beantragung von Fahrzeugen der Klasse M1, M2 (PKW) sind ausschließlich Taxibetriebe berechtigt.
- Für die Fahrzeugförderung ist es Voraussetzung, dass ein motorisiertes Fahrzeug für die gewerbliche, gemeinnützige oder freiberufliche Tätigkeit notwendig ist.
- Die geförderten E-Fahrzeuge hauptsächlich in Berlin eingesetzt werden. Ein überwiegender Einsatz außerhalb Berlins, also mehr als 50 % der jährlichen Fahrleistung bei Tochtergesellschaften mit Standorten außerhalb der Stadt, ist nicht förderfähig.
Weitere Informationen zu den allgemeinen Förderkriterien
Wie hoch ist die Förderung?
Die konkrete Förderhöhe ist für jedes Fördermodul individuell festgelegt. Detaillierte Informationen zu den Fördersummen für die Anschaffung von elektrischen Fahrzeugen, den Aufbau von Ladeinfrastruktur und die Umsetzung von Maßnahmen im Betrieblichen Mobilitätsmanagement finden Sie auf der Seite Finanzierungsförderung. Die Förderbeträge hängen von Fahrzeugklassen, Antriebstechnologien sowie der gewählten Beratung und Ladeinfrastruktur ab. Die konkreten Fördersummen für Beratungsleistungen haben wir auf der Seite Förderung Potenzial- und Realisierungsberatung für Sie zusammengestellt.
Finanzierungsförderung
Potenzial- und Realisierungsberatung
Antragstellung
Den WELMO-Förderantrag reichen Sie über das elektronische Antrags- und Verwaltungssystem ein. Alle relevanten Informationen können Sie dort eingeben. Zudem erlaubt das System komfortables Dokumentenmanagement. Bitte beachten Sie die einzuhaltenden Förderkriterien und die benötigten Dokumente!
Kontakt
Mo, Di & Do, Fr: 10:00 - 14:00 Uhr
Telefon: 030 / 2125-4480
welmo@ibb-business-team.de
Antragstellung
Förderrichtlinie
Förderfähige Klein- und Leichtfahrzeuge
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