Seit dem 31.12.2021 können Sie keine Zuschüsse für Ihren Heizungstausch oder eine Sanierungsberatung im Rahmen des Förderprogramm HeiztauschPLUS mehr beantragen.

Für Maßnahmen zur energetischen Sanierung Ihrer Immobilie, wozu auch der Heizungsaustausch insbesondere mit Einbindung von erneuerbaren Energien gehört, können Sie das Berliner Förderprogramm „Effiziente GebäudePLUS“ nutzen. 

Zuschüsse für die energetische Sanierungsberatung Ihrer Immobilie können Sie in unserem Förderprojekt ENEO oder in dem Förderprogramm „Effiziente GebäudePLUS“ beantragen.

 

Förderkriterien von HeiztauschPLUS im Überblick

Die Auszahlung der Fördergelder ist an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, mit denen die zielgerichtete Verteilung der Mittel an Projekte mit möglichst hoher Effizienz gewährleistet werden soll.

Für die Förderinstrumente Gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan und Heizungsaustausch gelten teilweise unterschiedliche Bedingungen, welche auf dieser Seite benannt und dem jeweiligen Modul zugeordnet werden.

Die nachfolgenden allgemeinen Förderbedingungen gelten für beide Module.

Allgemeine Förderbedingungen des HeiztauschPLUS-Programms

  • Gefördert werden nur Vorhaben in Gebäuden mit mindestens mehrheitlicher Wohnnutzung im Berliner Stadtgebiet
  • Je Gebäude kann nur jeweils ein Heizungsaustausch und nur ein Sanierungsfahrplan gefördert werden
  • Das Umlegen geförderter Kosten auf die Mieter ist untersagt

Mehr Informationen zu den einzelnen Fördermodulen sowie zu den förderfähigen Heizungsanlagen

Sanierungsberatung zwischen Architektin und Bauherr

Individuelle Förderbedingungen des Moduls Gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan

  • Ausführung nur durch autorisierte und bei der BAFA registrierte Energieberaterinnen und Energieberater
  • Abschluss eines rechtskräftigen Beratungsvertrages erst NACH Bewilligung der Förderung (Erhalt des Zuwendungsbescheides)

Eingetragene Energieberaterinnen und Energieberater

Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes

Heizungsbauer installiert enue Heizungsanlage

Individuelle Förderbedingungen des Moduls Heizungsaustausch

  • Die Beauftragung bzw. Unterzeichnung des Angebots, das Sie beim Antrag einreichen, darf erst nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen. Auch die Entsorgung/Stilllegung des alten Öltanks darf erst nach Zusage der Förderung beauftragt werden
  • Förderfähig ist nur der Austausch alter durch neue Systeme in Bestandsimmobilien
  • Funktionsfähige Altanlagen dürfen keiner gesetzlichen Austauschpflicht unterliegen
  • Austausch und Inbetriebnahme neuer Anlagen nur durch ausgewiesene Fachbetriebe
  • Gefördert werden nur effiziente Heizsysteme auf neuestem Stand der Technik und mit niedrigem CO₂-Ausstoß sowie spezielle Systeme zur kombinierten Warmwasseraufbereitung
  • Nach der Inbetriebnahme der neuen Heizungsanlage ist ein hydraulischer Abgleich durchzuführen
  • Eigenbauanlagen, Prototypen und Gebrauchtsysteme sind nicht förderfähig
  • Es besteht die Zweckbindungsfrist von mindestens drei Jahren

So beantragen Sie die Auszahlung der HeiztauschPLUS-Zuschüsse

Die Auszahlung der jeweiligen Zuschüsse in den beiden Modulen "Individueller Sanierungsfahrplan" und "Heizungsaustausch" werden im elektronischen Antragssystem beantragt.

Hier gelangen Sie ins elektronische Antragssystem

In dem jeweiligen Antragssystem steht Ihnen nach der Anmeldung der Bereich „Verwendungsnachweis“ zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Erläuterungen in dem Bereich.

Die Zuschüsse werden nach dem Erstattungsprinzip geleistet. Demnach tätigen Sie die Ausgabe zunächst selbst und weisen diese mittels Rechnungen und Zahlungsbelegen nach. Bitte beachten Sie, dass Barzahlungsquittungen nicht anerkannt werden.

Das IBB Business Team wird den Zuschuss nach Prüfung auf das angegebene Konto auszahlen.

Ihr HeiztauschPLUS-Team

Telefon: 030 / 2125-2367
heiztauschplus@ibb-business-team.de

Neuanträge sind nicht mehr möglich!

Benötigte Dokumente für die Beantragung einer HeiztauschPLUS-Förderung

Im Laufe des eAntrages von HeiztauschPLUS benötigen Sie folgende Angaben und Dokumente (mit max. 10 MB):

Unabhängig vom Fördermodul sind dem Förderantrag folgende Dokumente beizulegen:

  • Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Jahre)
  • Personalausweis und ggf. Aufenthaltstitel
  • Bei Kapitalgesellschaften: Handelsregisterauszug (nicht älter als 1 Jahr)
  • Nachweise der Vertretungsregelungen
  • Erklärung über bereits erhaltene/beantragte De-minimis-Beihilfen und anderweitige Beihilfen
  • Für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG): Nachweis der Erfassung Ihrer Unternehmensdaten in der Transparenzdatenbank der Berliner Senatsverwaltung

Transparenzdatenbank

Für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG) ist die Erfassung der Unternehmensdaten in der Transparenzdatenbank der Berliner Senatsverwaltung zwingend vorgeschrieben. Wir bitten Sie, darauf zu achten, dass die für das Unternehmen erforderlichen Pflichteingaben (Anschrift, Sitz, Rechtsform, Tarifgebundenheit und Entscheidungsträger) in der Transparenzdatenbank hinterlegt sind.

Hier geht es zur Transparenzdatenbank

Je nach Fördermodul gibt es verschiedene zusätzliche Dokumente einzureichen

Bitte beachten Sie: Alle vorgelegten Angebote zur Beantragung der Förderung dürfen von der antragstellenden Person noch nicht unterzeichnet sein.

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