Antrag stellen für das Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität

Die Antragstellung für das Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) erfolgt ausschließlich über das elektronische Antrags- und Verwaltungssystem.
Dort reichen Sie Ihren Antrag ein und laden alle erforderlichen Unterlagen hoch. Das System unterstützt Sie mit Hilfetexten und Checklisten Schritt für Schritt durch den Prozess.

Antragsprozess im Überblick

Die Förderung von Elektrofahrzeugen, Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Elektronische Antragstellung
  2. Formale Antragsprüfung
  3. Erhalt des Zuwendungsbescheides
  4. Umsetzung der Maßnahme:
    • a) Inanspruchnahme des Beratungsangebots
    • b) Kauf oder Leasing von E-Fahrzeugen
    • c) Kauf oder Leasing von Ladeinfrastruktur
  5. Beantragung der Auszahlung
  6. Nachweise:
    • a) Verwendungsnachweis
    • b/c) Nachweis der Mindesthaltedauer bzw. Nutzungsdauer

Antrag anlegen im Antragssystem am Beispiel der Taxiförderung

WELMO-Taxiförderung beantragen - Infografik

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung

Die einzureichenden Unterlagen unterscheiden sich je nach Fördermodul.
Nachfolgend finden Sie die grundsätzlichen Antragsunterlagen sowie die modulspezifischen Ergänzungen.

Grundsätzliche Antragsunterlagen der WELMO-Förderung:

  • Unternehmensnachweis (Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate) bei eingetragenen Unternehmen, Bestätigung des Finanzamtes über die steuerliche Anmeldung oder den Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Genossenschaftsregister)
  • Legitimationsdokumente (Kopie des Personalausweises/Reisepasses)
  • Für juristische Personen (z. B. GmbH, UG, AG) ist die Erfassung Ihrer Unternehmensdaten in der Transparenzdatenbank der Berliner Senatsverwaltung zwingend vorgeschrieben. Die Registrierung nehmen Sie bitte unter nachfolgendem Link vor. Mit den Zugangsdaten, welche Sie durch die Senatsverwaltung für Finanzen erhalten, können Sie die Registrierung in der Transparenzdatenbank vervollständigen. Wir bitten Sie, darauf zu achten, dass die für das Unternehmen erforderlichen Pflichteingaben (Anschrift, Sitz, Rechtsform und Entscheidungsträger) in der Transparenzdatenbank hinterlegt sind.

Transparenzdatenbank

Für juristische Personen (z. B. GmbH, UG, AG) ist die Erfassung der Unternehmensdaten in der Transparenzdatenbank der Berliner Senatsverwaltung zwingend vorgeschrieben. Wir bitten Sie, darauf zu achten, dass die für das Unternehmen erforderlichen Pflichteingaben (Anschrift, Sitz, Rechtsform, Tarifgebundenheit und Entscheidungsträger) in der Transparenzdatenbank hinterlegt sind.

Hier geht es zur Transparenzdatenbank

Falls zutreffend:

  • Anlage 2 des Förderantrages (Erklärung gemäß §3 Absatz 1 der Leistungsgewährungsverordnung) bei Beschäftigung von mehr als 10 Mitarbeitern und einer voraussichtlichen Überschreitung der Fördersumme von 25.000 EUR
  • Nachweis über Nichtberechtigung zum Vorsteuerabzug (Bestätigung des Finanzamtes bzw. des Steuerberaters über die Anwendung der Kleinunternehmerregelung bzw. Entfall der Umsatzsteuer wegen Ausübung einer gemeinnützigen Tätigkeit)

Anlage 2 (Erklärung gemäß §3 Absatz 1 der Leistungsgewährungsverordnung)

Falls zutreffend (bei verflochtenen Unternehmen):

  • KMU-Selbsterklärung für Partnerunternehmen (Anlage B des Antrages)
  • KMU-Selbsterklärung für verbundene Unternehmen (Anlage A des Antrages)

KMU-Selbsterklärung

Zusätzliche Unterlagen je Fördermodul

Beratungszuschuss

  • Angebot eines gelisteten Beratungsunternehmens aus dem WELMO-Berate:innenpool

Zum Berater:innenpool

Fahrzeugzuschuss

  • Angebotskopie zum Kauf oder Leasing eines förderfähigen Fahrzeugs
    (Leasinglaufzeit mind. 12 Monate)

Fahrzeugzuschuss für E-Inklusionstaxis

  • Nachweis der DIN 75078 bei Neuanschaffung
  • Nachweis über Umbau oder Einbauten sowie DIN-Konformität bei Umrüstung

Zuschuss für stationäre Ladeinfrastruktur

  • Angebotskopie zum Erwerb oder Leasing (mind. 12 Monate) und Aufbau der Ladeinfrastruktur
  • Falls erforderlich:
    • Angebotskopie für Netzanschluss
    • Angebotskopie zur Anpassung an das Nieder- oder Mittelspannungsnetz
  • Eigenerklärung, dass keine ergänzende Bundesförderung Ladeinfrastruktur in Anspruch genommen wird (bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur)
  • Einverständniserklärung der Eigentümer zur Errichtung der Ladeinfrastruktur

Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen

  • Angebot zu notwendigen Maßnahmen der Grundinstallation bei geteilt genutzter Ladeinfrastruktur
  • Bei Antragstellung durch einen Ladeinfrastrukturanbieter: Kooperationsvereinbarung oder Auftrag mit dem Wohnungsunternehmen

Wichtiger Hinweis zum Vorhabenbeginn

Die vorzeitige Bestellung von Fahrzeugen oder Ladeinfrastruktur sowie die Beauftragung von Beratungsleistungen
vor Bestätigung des vollständigen Antragseingangs ist nicht zulässig und förderschädlich.

 

Kontakt

Di & Do: 10:00 - 14:00 Uhr
Telefon: 030 / 2125-4480
welmo@ibb-business-team.de

 

Förderfähige Klein- und Leichtfahrzeuge

Auszahlung der Förderung

Die Auszahlung muss beantragt werden:

  • Beratungsleistungen: innerhalb von 4 Monaten
  • Fahrzeugförderung: innerhalb von 18 Monaten
  • Ladeinfrastruktur: innerhalb von 18 Monaten

nach Bewilligung durch den Projektträger.

Erforderliche Nachweise

  • Rechnungen
  • Kauf- oder Leasingverträge
  • Stromlieferverträge
  • Zahlungsnachweise

Barzahlungsquittungen werden nicht anerkannt.

Einen Überblick über geltende Zuwendungsvoraussetzungen erhalten Sie auf der Seite Förderkriterien.

Kombinieren Sie WELMO mit weiteren Förderangeboten

Wir haben für Sie das passende Förderprogramm im Angebot, bieten Vielfalt und unterstützen Sie beim Gründen und Wachsen.

Team aus Gründern berät sich

Coaching BONUS

Zuschüsse zu Business-Coaching für KMU, Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen

GründungsBONUS

Zuschüsse für den Unternehmensaufbau innovativer Gründungen

Transfer BONUS

Zuschüsse für die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft

Berliner InvestitionsBONUS

Zuschüsse für betriebliche Zukunftsinvestitionen

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