Antrag stellen für das Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität
Die Antragstellung für das Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) erfolgt ausschließlich über das elektronische Antrags- und Verwaltungssystem.
Dort reichen Sie Ihren Antrag ein und laden alle erforderlichen Unterlagen hoch. Das System unterstützt Sie mit Hilfetexten und Checklisten Schritt für Schritt durch den Prozess.
Antragsprozess im Überblick
Die Förderung von Elektrofahrzeugen, Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen erfolgt in folgenden Schritten:
- Elektronische Antragstellung
- Formale Antragsprüfung
- Erhalt des Zuwendungsbescheides
- Umsetzung der Maßnahme:
- a) Inanspruchnahme des Beratungsangebots
- b) Kauf oder Leasing von E-Fahrzeugen
- c) Kauf oder Leasing von Ladeinfrastruktur
- Beantragung der Auszahlung
- Nachweise:
- a) Verwendungsnachweis
- b/c) Nachweis der Mindesthaltedauer bzw. Nutzungsdauer
Antrag anlegen im Antragssystem am Beispiel der Taxiförderung
Benötigte Unterlagen für die Antragstellung
Die einzureichenden Unterlagen unterscheiden sich je nach Fördermodul.
Nachfolgend finden Sie die grundsätzlichen Antragsunterlagen sowie die modulspezifischen Ergänzungen.
Grundsätzliche Antragsunterlagen der WELMO-Förderung:
- Unternehmensnachweis (Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate) bei eingetragenen Unternehmen, Bestätigung des Finanzamtes über die steuerliche Anmeldung oder den Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Genossenschaftsregister)
- Legitimationsdokumente (Kopie des Personalausweises/Reisepasses)
- Für juristische Personen (z. B. GmbH, UG, AG) ist die Erfassung Ihrer Unternehmensdaten in der Transparenzdatenbank der Berliner Senatsverwaltung zwingend vorgeschrieben. Die Registrierung nehmen Sie bitte unter nachfolgendem Link vor. Mit den Zugangsdaten, welche Sie durch die Senatsverwaltung für Finanzen erhalten, können Sie die Registrierung in der Transparenzdatenbank vervollständigen. Wir bitten Sie, darauf zu achten, dass die für das Unternehmen erforderlichen Pflichteingaben (Anschrift, Sitz, Rechtsform und Entscheidungsträger) in der Transparenzdatenbank hinterlegt sind.
Transparenzdatenbank
Für juristische Personen (z. B. GmbH, UG, AG) ist die Erfassung der Unternehmensdaten in der Transparenzdatenbank der Berliner Senatsverwaltung zwingend vorgeschrieben. Wir bitten Sie, darauf zu achten, dass die für das Unternehmen erforderlichen Pflichteingaben (Anschrift, Sitz, Rechtsform, Tarifgebundenheit und Entscheidungsträger) in der Transparenzdatenbank hinterlegt sind.
Falls zutreffend:
- Anlage 2 des Förderantrages (Erklärung gemäß §3 Absatz 1 der Leistungsgewährungsverordnung) bei Beschäftigung von mehr als 10 Mitarbeitern und einer voraussichtlichen Überschreitung der Fördersumme von 25.000 EUR
- Nachweis über Nichtberechtigung zum Vorsteuerabzug (Bestätigung des Finanzamtes bzw. des Steuerberaters über die Anwendung der Kleinunternehmerregelung bzw. Entfall der Umsatzsteuer wegen Ausübung einer gemeinnützigen Tätigkeit)
Anlage 2 (Erklärung gemäß §3 Absatz 1 der Leistungsgewährungsverordnung)
Falls zutreffend (bei verflochtenen Unternehmen):
- KMU-Selbsterklärung für Partnerunternehmen (Anlage B des Antrages)
- KMU-Selbsterklärung für verbundene Unternehmen (Anlage A des Antrages)
Zusätzliche Unterlagen je Fördermodul
Beratungszuschuss
- Angebot eines gelisteten Beratungsunternehmens aus dem WELMO-Berate:innenpool
Fahrzeugzuschuss
- Angebotskopie zum Kauf oder Leasing eines förderfähigen Fahrzeugs
(Leasinglaufzeit mind. 12 Monate)
Fahrzeugzuschuss für E-Inklusionstaxis
- Nachweis der DIN 75078 bei Neuanschaffung
- Nachweis über Umbau oder Einbauten sowie DIN-Konformität bei Umrüstung
Zuschuss für stationäre Ladeinfrastruktur
- Angebotskopie zum Erwerb oder Leasing (mind. 12 Monate) und Aufbau der Ladeinfrastruktur
- Falls erforderlich:
- Angebotskopie für Netzanschluss
- Angebotskopie zur Anpassung an das Nieder- oder Mittelspannungsnetz
- Eigenerklärung, dass keine ergänzende Bundesförderung Ladeinfrastruktur in Anspruch genommen wird (bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur)
- Einverständniserklärung der Eigentümer zur Errichtung der Ladeinfrastruktur
Ladeinfrastruktur für Wohnungsunternehmen
- Angebot zu notwendigen Maßnahmen der Grundinstallation bei geteilt genutzter Ladeinfrastruktur
- Bei Antragstellung durch einen Ladeinfrastrukturanbieter: Kooperationsvereinbarung oder Auftrag mit dem Wohnungsunternehmen
Wichtiger Hinweis zum Vorhabenbeginn
Die vorzeitige Bestellung von Fahrzeugen oder Ladeinfrastruktur sowie die Beauftragung von Beratungsleistungen
vor Bestätigung des vollständigen Antragseingangs ist nicht zulässig und förderschädlich.
Kontakt
Di & Do: 10:00 - 14:00 Uhr
Telefon: 030 / 2125-4480
welmo@ibb-business-team.de
Förderkriterien
Jetzt Antrag stellen
Förderfähige Klein- und Leichtfahrzeuge
Auszahlung der Förderung
Die Auszahlung muss beantragt werden:
- Beratungsleistungen: innerhalb von 4 Monaten
- Fahrzeugförderung: innerhalb von 18 Monaten
- Ladeinfrastruktur: innerhalb von 18 Monaten
nach Bewilligung durch den Projektträger.
Erforderliche Nachweise
- Rechnungen
- Kauf- oder Leasingverträge
- Stromlieferverträge
- Zahlungsnachweise
Barzahlungsquittungen werden nicht anerkannt.
Einen Überblick über geltende Zuwendungsvoraussetzungen erhalten Sie auf der Seite Förderkriterien.
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