Kumulierung WELMO und Umweltbonus ab dem 14.01.2021 wieder möglich
Im Zeitraum zwischen dem 08.07.2020 und dem 14.01.2021 war die Kumulierung der Umweltbonus-Prämie mit dem Förderprogramm WELMO vorübergehend ausgesetzt worden. Die Kombination beider Förderungen ist jetzt wieder möglich. Wie Sie mit bereits eingereichten, zurückgezogenen oder ausgezahlten WELMO-Anträgen verfahren, erfahren Sie hier.
Was fördert WELMO?
Das Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität wurde von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe als Maßnahme zur Umsetzung der Elektrifizierung von gewerblichen Kraftfahrzeug-Flotten in der Hauptstadt initiiert.
Bestandteile der Förderung sind
- ein Beratungsangebot, das sich aus den Modulen Potenzialberatung und Realisierungsberatung zusammensetzt und
- eine Finanzierungsförderung, welche die Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen und die Errichtung von stationärer Ladeinfrastruktur bezuschusst.
Bitte beachten Sie:
Die vorzeitige Bestellung des Fahrzeuges / der Ladeinfrastruktur bzw. die Beauftragung der Beratung / der Errichtung der Ladeinfrastruktur vor Bestätigung des vollständigen Antragseingangs ist nicht zulässig.

Zuschüsse zu Potenzial- und Realisierungsberatung
Die Potenzialberatung widmet sich folgenden Themen:
- Fahrzeuge
- Ladeinfrastruktur
Die Realisierungsberatung behandelt Aspekte wie:
- Fuhrparkintegration
- Mobilitätsbedarfe
- Netzanschluss
- Sektorenkopplung
- Versorgungssicherheit
Erfahren Sie mehr über das Fördermodul Potenzial- und Realisierungsberatung

Finanzierungsförderung (Zuschüsse für E-Fahrzeuge & Ladeinfrastruktur)
Die Finanzierungsförderung für E-Fahrzeuge bezieht sich auf ausschließlich elektrische Batteriespeicher, Mischformantrieb, basierend auf Brennstoffzelle und Batterie, Plug-In-Hybrid Antrieb, dessen Energiespeicher von außerhalb des Fahrzeugs wieder aufladbar ist und der max. CO2-Emissionen von 50 g pro km verursacht.
Gefördert werden: Neufahrzeuge, Jahreswagen, Leasingfahrzeuge mit einer Vertragsdauer von mind. 12 Monaten, Versicherungs- und zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder (z. B. E-Roller, E-Mofas, E-Kleinkrafträder und S-Pedelecs). Pkw der Klasse M1 werden nicht mehr gefördert.
Die Finanzierungsförderung zum Aufbau der stationären Ladeinfrastruktur bezieht sich auf öffentlich als auch nicht öffentlich zugängliche, privat betriebliche Flächen.
Erfahren Sie mehr über das Fördermodul Finanzierungsförderung
Wer kann die Elektromobilitätsförderung erhalten?
Das Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität richtet sich an selbstständig Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen in Berlin, die zur Ausübung ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen. Der Antragsteller muss seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in der Hauptstadt haben. Die angeschafften E-Mobile müssen vorwiegend in Berlin genutzt werden. Der überwiegende Einsatz, d. h. mehr als 50 % der jährlichen Fahrleistung, bei Tochter-Gesellschaften mit Betriebsstätten außerhalb Berlins ist demnach nicht zulässig.
Antragsberechtigt sind:
- all jene Unternehmen und selbstständig Tätige,
- die mindestens ein überwiegend gewerblich, gemeinnütziges oder freiberuflich genutztes Elektrofahrzeug und/oder Ladeinfrastruktur kaufen oder leasen wollen.
- Außerdem ist antragsberechtigt, wer über das Förderprogramm EnergiespeicherPLUS einen Förderantrag gestellt und durch den Betrieb der Anlage die Eigenschaft als Gewerbetreibender erhält bzw. erhalten hat.
- Bei den Fahrzeugen kann es sich um Elektroautos, Elektro-Transporter, Elektro-Nutzfahrzeuge, versicherungs- und zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder (z. B. E-Roller, E-Mofas, E-Kleinkrafträder und S-Pedelecs) handeln, die vollständig mit Batterie betrieben werden, die über einen Brennstoffzellenantrieb oder einen Plug-in-Hybridantrieb verfügen.
Beispiele für förderfähige Unternehmen sind u. a.:
- Taxibetriebe,
- Mietwagenbetriebe nach dem Personenbeförderungsgesetz,
- Handwerkerbetriebe,
- Fahrschulbetriebe,
- Carsharing-Unternehmen,
- Pflege- und Sozialdienste,
- Kurier-Express-Paket-Dienste und
- Lieferdienste, welche die oben genannten Bedingungen erfüllen.
Kurzfilm über eine erfolgreich abgeschlossene Förderung mit der Berliner Fahrschule Zöllner
Kontakt
Mo, Di & Do, Fr: 10:00 - 14:00 Uhr
Telefon: 030 / 2125-4480
welmo@ibb-business-team.de
Förderkriterien
Antragstellung
Förderrichtlinie
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Coaching BONUS
Zuschüsse zu Business-Coaching für KMU, Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen
Digitalprämie Berlin
Zuschüsse zur Digitalisierung von Arbeits-, Produktions- & Managementprozessen, IT-Sicherheit & Digitale Qualifizierung
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