Was wird im Fördermodul Heizungsaustausch bezuschusst?

Dieses Fördermodul dient der Projektfinanzierung bei Umrüstung einer Bestandsimmobilie auf eine neue und effiziente Heizungsanlage. Es werden nicht rückzahlbare Zuwendungen in Form von Festbetragsfinanzierungen gewährt.

Die Errichtung folgender Heizungsanlagen wird bezuschusst:

  • Gaskessel auf Basis von Brennwerttechnik,
  • Wärmepumpen,
  • Holzpelletkessel und Holzhackschnitzelkessel,
  • Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (bis einschließlich 20 kWel),
  • Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung oder zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung (Solarthermie),
  • Brennstoffzellenheizung und
  • Hausstationen für den Anschluss an effiziente Fernwärme.

Eine anteilige Projektfinanzierung kann nur gewährt werden, wenn folgende Heizungsanlagen ersetzt werden:

  • alte Ölkesselheizungen,
  • Gaskessel ohne Brennwerttechnik oder
  • mit Kohle zu befeuernde Einzelöfen

Werden die neuen Heizsysteme mit solarthermischen Anlagen oder Wärmepumpen kombiniert, können die Kosten hierfür anteilig durch einen Bonus gefördert werden.

Beachten Sie bitte, dass der  Austausch eines Gaskessels ohne Brennwerttechnik durch einen Gaskessel mit Brennwerttechnik nur gefördert werden kann, wenn gleichzeitig eine Wärmepumpe oder Solarkollektoranlage zur Warmwasserbereitung und Raumheizung oder zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung anteilig eingebunden wird.

Ausgeschlossen von jeglicher Förderung sind Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Systeme sowie der erstmalige Einbau eines Heizsystems in Neu- oder Bestandsbauten.

Weitere Informationen zu den allgemeinen Förderkriterien

Wie hoch ist die Förderung für den Heizungsaustausch?

Das HeiztauschPLUS-Fördermodul Heizungsaustausch gewährt Zuschüsse in Form von Festbetragsfinanzierungen.

Zuschüsse zu den Anschaffungskosten der Heizungsanlage werden gewährt in Höhe von:

  • 1.000 EUR für Gaskessel auf Basis von Brennwerttechnik und für effiziente Fernwärme- Hausstationen,
  • 3.500 EUR für Wärmepumpen, für Holzpelletkessel und Holzhackschnitzelkessel, für Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und für Brennstoffzellenheizungen.

Zuschüsse zu Heizsystemen mit gekoppelten solarthermischen Anlagen oder einer Wärmepumpe:

  • 500 EUR für die Kopplung mit solarer Brauchwassererwärmung,
  • 1.000 EUR für die Kopplung mit solarer Brauchwassererwärmung samt Heizungsunterstützung sowie für die Kopplung mit einer Wärmepumpe.

Kumulation mit anderen Förderprogrammen

Die Zuschüsse aus dem Fördermodul Heizungsaustausch können mit anderen öffentlichen Förderprogrammen kombiniert werden.

Die Gesamtsumme der Förderung darf allerdings die Anschaffungskosten der neu installierten Heizungsanlage nicht überschreiten.

Ihr HeiztauschPLUS-Team

Telefon: 030 / 2125-2367
heiztauschplus@ibb-business-team.de

Kombinieren Sie HeiztauschPLUS mit weiteren Förderangeboten

Planen Sie, im Zuge der Heizungssanierung weitere energetische Maßnahmen umzusetzen und suchen dafür noch Unterstützung bei der Finanzierung Ihrer Projekte? Dann können Sie auch weitere Förderungen in Anspruch nehmen und mit HeiztauschPLUS kombinieren:

Blick auf begrüntes Dach mit Solaranlage

GründachPLUS

Zuschüsse für die Dachbegrünung

EnergiespeicherPLUS

Zuschüsse für Solarenergiespeicher

Bildnachweise: Dagmara_K von shutterstock // Virrage Images von shutterstock // Robert Herhold von Adobe Stock // fauxels von pexels

Ein Unternehmen der Logo IBB Gruppe